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BGH, 31.01.1980 - V BLw 30/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Genehmigung eines Kaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdStVG) - Anforderungen an eine Versagung wegen ungesunder Verteilung des Grund und Bodens - Zulässigkeit und Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde - Beschwerderecht des Vorkaufsberechtigten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 31.01.1980 - V BLw 30/79
Auf ihre sachliche Begründetheit können die Rechtsmittel in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht nachgeprüft werden (BGHZ 15, 5, 8).Ihr Hinweis auf BayObLG, RdL 1956 52 geht schon deswegen fehl, weil sich diese Entscheidung (in sachlicher Übereinstimmung mit BGHZ 15, 5, 9) nicht mit dem Fall einer Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG, sondern nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG befaßt.
- BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63
Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz
Auszug aus BGH, 31.01.1980 - V BLw 30/79
Wie der beschließende Senat schon in BGHZ 41, 114, 116 f [BGH 04.02.1964 - V BLw 31/63] ausgeführt hat, greift ein Beschluß des Landwirtschaftsgerichts, durch den Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts für begründet erklärt werden, in die Rechtsstellung des Vorkaufsberechtigten ein, so daß in dieser Verletzung eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne der §§ 9 LwVG, 20 FGG gesehen werden muß (ebenso OLG München, RdL 1964, 236;… Barnstedt, LwVG § 22 Rdn. 27).
- BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81
Landwirtschaft - Beschwerderecht - Landwirtschaftsgericht - Vorkaufsrecht - …
Wie der beschließende Senat schon in BGH2 41, 114, 116 ff und zuletzt im Beschluß vom 31. Januar 1980, V BLw 30/79, ausgeführt hat, greift ein Beschluß des Landwirtschaftsgerichts, durch den Einwendungen gegen die Ausübung des Vorkaufsrechtes für begründet erklärt werden und dementsprechend ein Kaufvertrag nach §§ 2, 9 GrdstVG genehmigt wird, in die Rechtsstellung des Vorkauf sberechtigten ein, so daß in diesem Eingriff eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne der §§ 9 LwVG, 20 FGG gesehen werden muß.